Nach der Eheschliessung macht das Zivilstandsamt folgendes:
Eintragung der Eheschliessung im Personenstandsregister
Ehemitteilung an den/die schweizerischen Wohnort/e
Ehemitteilung an den schweizerischen Geburtsort des gemeinsamen vorehelichen Kindes
Ehemitteilung an das Heimatland (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
Mitteilung an die AHV-Behörde (Zentrale Ausgleichsstelle der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ZAS))
Mitteilung an das Bundesamt für Statistik
Ehemitteilung an das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie vorläufig Aufgenommenen