Trauung
Die Trauung findet im Trauungslokal des Zivilstandskreises statt, den die Verlobten gewählt haben. Eine Trauung unter freiem Himmel oder ausserhalb unserer Trauzimmer ist von Gesetzes wegen nicht möglich.
Erleben Sie in unseren Trauzimmern eine würdevolle und feierliche Trauzeremonie.
Trauungen in allen fünf Gemeinden unseres Zivilstandskreises finden (mit Ausnahmen) von Montag bis Freitag statt. Einmal im Monat bieten wir Samstagstrauungen zwischen 09.00 Uhr und 11.30 Uhr an. Die Trauungen am Samstag werden nur in Bühler AR durchgeführt.
Trautermine sind 1 Jahr im Voraus reservierbar.
Samstagstrauungen 2026
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Samstag, 10. Januar 2026
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Samstag, 07. Februar 2026
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Samstag, 14. März 2026
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Samstag, 18. April 2026
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Samstag, 06. Juni 2026
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Samstag, 18. Juli 2026
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Samstag, 08. August 2026
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Samstag, 26. September 2026
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Samstag, 24. Oktober 2026
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Samstag, 07. Novewmber 2026
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Samstag, 05. Dezember 2026
An Sonntagen und an den am Amtssitz des Zivilstandsamtes geltenden allgemeinen Feiertagen dürfen keine Trauungen durchgeführt werden.
Trauungen in Bühler AR
Traulokalität
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 42
9055 Bühler AR
- Ratsaal im 3. Stock
- Raum für ca. 20 Personen, rollstuhlgängig
Trautermine
- Wochentags, letzte Trauung jeweils um 16.00 Uhr
- Samstag zwischen 09.00 Uhr und 11.30 Uhr
Trauungen in Gais AR
Traulokalitäten
Museum Haus Blume
am Dorfplatz
9056 Gais AR
- Museum im 1. OG
- Raum für ca. 15 Personen
Gemeindeverwaltung
Schulhausstrasse 1
9056 Gais AR
- Ratsaal im 2. Stock
- Raum für ca. 30 Personen
Trautermine
- Wochentags, letzte Trauung jeweils um 16.00 Uhr
Trauungen in Speicher AR
Trautermine
- Wochentags, letzte Trauung jeweils um 16.00 Uhr
Das Gemeindehaus in Speicher ist bis voraussichtlich Ende Oktober 2025 im Umbau. Während dieser Zeit dürfen wir das Foyer des Kirchgemeindehauses am Bogenweg 4 nutzen als Traulokal.
Trauungen in Teufen AR
Traulokalität
Gemeindeverwaltung
Dorf 9
9053 Teufen AR
- Ratsaal im 2. Stock
- Raum für ca. 30 Personen, rollstuhlgängig
Trautermine
- Wochentags, letzte Trauung jeweils um 16.00 Uhr
Trauungen in Trogen
Traulokalität
Gemeindeverwaltung
Landsgemeindeplatz 1
9043 Trogen
- Ratsaal im 2. Obergeschoss
- Raum für ca. 20 Personen
Trautermine
- Wochentags, letzte Trauung jeweils um 16.00 Uhr
Apéro
- Apéro in Bühler AR
Für einen Apéro steht Ihnen der Platz im Innenhof zur Verfügung, wobei ein ungehinderter Zugang zu den Eingängen gewährleistet sein muss. Bei Schlechtwetter besteht im Gemeindehaus keine Apéromöglichkeit. Für grössere Apéros ab 30 Personen wenden Sie sich bitte an die umliegenden Gastronomie-Betriebe. Wir bitten Sie, auf grössere Festivitäten im Innenhof zu verzichten. Zudem ist zu beachten, dass die Türen der Gemeindeverwaltung automatisch nach den Bürozeiten schliessen und so die Benützung der Toiletten nicht mehr möglich ist. - Apéro in Gais, Speicher, Teufen oder Trogen
Bitte setzen Sie sich für Fragen betreffend Apéro und Besichtigung der Trauzimmer direkt mit der entsprechenden Gemeindeverwaltung in Verbindung (Gais , Speicher , Teufen , Trogen).
Ordnung
In den entsprechenden Traulokalen und auf den Plätzen bitten wir Sie - aus Rücksicht auf andere Brautpaare - auf das Streuen von Reis, Konfetti etc. zu verzichten. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Örtlichkeiten wieder so verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Ein allfälliger Reinigungs-Mehraufwand müsste Ihnen verrechnet werden.
Bitte leiten Sie diese Hinweise auch an Ihr persönliches Umfeld und insbesondere an Ihre Trauzeugen weiter. Besten Dank.
Ausweise
Brautleute müssen zur Trauung einen gültigen amtlichen Ausweis mitbringen (Reisepass, Identitätskarte oder anderer amtlicher Ausweis).
Trauzeugen
Zur Trauung haben die Brautleute zwei volljährige und urteilsfähige Trauzeugen mitzubringen. Diese müssen einen gültigen amtlichen Ausweis vorweisen (Reisepass, Identitätskarte oder anderer amtlicher Ausweis).
Übersetzerin, Übersetzer
Ist eine Verständigung in deutscher Sprache mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, müssen Sie auf Ihre Kosten eine übersetzende Person mitbringen. Bitte beachten Sie die Ausstandsregeln gemäss ZStV Art. 89 Abs. 3.