Gebühren
Grundsätze und Geltungsbereich
- Diese Verordnung regelt die Gebühren, die für zivilstandsamtliche Tätigkeiten erhoben werden von:
- den Zivilstandsämtern;
- den kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen;
- den schweizerischen Vertretungen im Ausland;
- dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen.
- Es dürfen keine weiteren Gebühren, Auslagen und Zuschläge für zivilstandsamtliche Tätigkeiten erhoben werden.
- Auslagen werden separat berechnet. Sie werden grundsätzlich zusammen mit der Gebühr erhoben.
Alle weiteren bestimmungen finden Sie unter der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) 172.042.110