Navigieren im Zivilstandsamt Bühler AR

Bürgerrecht / Staatsangehörigkeit

Wie sieht es mit dem Bürgerrecht bzw. der Staatsangehörigkeit bei der Eheschliessung aus?

  • Die Heirat hat keinen Einfluss auf Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts.
  • Die Heirat hat auch keinen Einfluss auf den Heimatort. Beide Ehegatten behalten die Heimatorte, die sie vor der Heirat hatten.
  • Ausländische Staatsangehörige behalten ihre Staatsangehörigkeit.
  • Die gemeinsamen Kinder von Schweizer Eltern erhalten das Bürgerrecht desjenigen Elternteils, dessen Namen sie führen. 
  • Kinder aus binationalen Ehen erhalten das Bürgerrecht des schweizerischen Elternteils.
  • Besitzen weder Mutter noch Vater das Schweizer Bürgerrecht, entscheiden die Heimatstaaten über den Erwerb der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Die ausländischen Vertretungen in der Schweiz  geben gerne Auskunft.
  • Für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts für den ausländischen Ehepartner von Schweizer Bürger/innen sieht das Gesetz die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung  vor.