Wie sieht es mit dem Bürgerrecht bzw. der Staatsangehörigkeit bei der Eheschliessung aus?
Die Heirat hat keinen Einfluss auf Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts.
Die Heirat hat auch keinen Einfluss auf den Heimatort. Beide Ehegatten behalten die Heimatorte, die sie vor der Heirat hatten.
Ausländische Staatsangehörige behalten ihre Staatsangehörigkeit.
Die gemeinsamen Kinder von Schweizer Eltern erhalten das Bürgerrecht desjenigen Elternteils, dessen Namen sie führen.
Kinder aus binationalen Ehen erhalten das Bürgerrecht des schweizerischen Elternteils.
Besitzen weder Mutter noch Vater das Schweizer Bürgerrecht, entscheiden die Heimatstaaten über den Erwerb der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Die ausländischen Vertretungen in der Schweiz geben gerne Auskunft.
Für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts für den ausländischen Ehepartner von Schweizer Bürger/innen sieht das Gesetz die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung vor.