Ehevorbereitung
Ablauf des Ehevorbereitungsverfahrens
Vor der Ziviltrauung ist das Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen.
Wichtig: Die Trauung kann nach Mitteilung des Entscheids über das positive Ergebnis des Vorbereitungsverfahrens innerhalb von drei Monaten stattfinden.
Zuständigkeit
Zuständig für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens ist wahlweise das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnsitz von einem der Brautleute.
Wohnen beide Verlobte im Ausland, ist das Zivilstandsamt, das die Trauung vornehmen soll, zuständig für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens. Die Verlobten haben auch die Möglichkeit, das Gesuch um Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens durch Vermittlung der zuständigen Schweizer Vertretung einzureichen.
Information und Beratung
Das Zivilstandsamt informiert und berät die Brautleute im Zusammenhang mit der geplanten Eheschliessung. Insbesondere erläutert es die Voraussetzung für die Eheschliessung und die Ehehindernisse, informiert bezüglich der zu beschaffenden Dokumente und macht auf die Wirkungen der Ehe bezüglich Namensführung und Bürgerrecht sowie deren Auswirkungen auf allfällige gemeinsame Kinder aufmerksam.
Die gewünschte Namensführung wird beim Ehevorbereitungsverfahren festgelegt. Am besten machen Sie sich bereits vorgängig Gedanken über die gewünschte Namensführung.
Übersetzerin, Übersetzer
Ist eine Verständigung in deutscher Sprache mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, müssen Sie auf Ihre Kosten eine übersetzende Person mitbringen. Bitte beachten Sie die Ausstandsregeln gemäss ZStV Art. 89 Abs. 3.
Bestätigung der Ehewirkung
Die Brautleute nehmen Kenntnis von den namens- und bürgerrechtlichen Wirkungen der beabsichtigten Eheschliessung betreffend die Ehegatten und die gemeinsamen Kinder. Die Ehegatten haben beim Zivilstandsamt persönlich zu erklären, dass die Ehevoraussetzungen erfüllt sind.
Entscheid
Das Zivilstandsamt stellt das Ergebnis des Vorbereitungsverfahrens fest. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so eröffnet das Zivilstandsamt den Verlobten den Entscheid, dass die Trauung stattfinden kann und bestätigt den gewünschten Heiratstermin definitiv. Es vereinbart die Einzelheiten des Vollzugs oder verweist die Verlobten an das Zivilstandsamt, das sie für die Trauung gewählt haben.
Sind die Ehevoraussetzungen nicht erfüllt oder bleiben erhebliche Zweifel bestehen, so verweigert das Zivilstandsamt die Trauung.
Heirat ausserhalb unseres Zivilstandskreises
Haben Sie ein anderes Zivilstandsamt für Ihre Heirat gewählt, stellen wir Ihnen nach positivem Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens für die Heirat in einem anderen Zivilstandskreis in der Schweiz eine Bestätigung oder für die Heirat im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis aus.