Navigieren im Zivilstandsamt Bühler AR

Häufig gestellte Fragen

  

Haben Sie das Gewünschte nicht gefunden? Kontaktieren Sie uns für weitere Abklärungen.

Ich benötige einen Registerauszug

Geburts-, Todes-, Eheurkunde, Ausweis über den reg. Familienstand, Familienschein, Familienausweis, Heimatschein, Personenstandsausweis, Bescheinigung, Bestätigung, etc. erhalten Sie in unserem Online-Shop.

Wir möchten in der Schweiz heiraten 

Wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams. Bei Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Trauungsortes zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Heirat in der Schweiz.

Wir möchten im Ausland heiraten

Weitere Informationen erhalten Sie unter Heirat im Ausland

Ich möchte ein Kind anerkennen

Weitere Informationen erhalten Sie unter Vaterschaftsanerkennung.

Ich möchte ein Kind adoptieren

Wenn Sie im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnhaft sind, wenden Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Herisau. 
Weitere Informationen finden Sie unter PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz.

Ich möchte das Schweizer Bürgerrecht erwerben

Wenn Sie im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnhaft sind, wenden Sie sich an das Amt für Inneres, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand in Trogen. 

Ich muss einen Todesfall anmelden

Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt des Sterbeortes. Weitere Informationen erhalten Sie unter Todesfall.

Ich möchte meinen Namen ändern

Für eine ordentliche Namensänderung für Personen die in Appenzell Ausserrhoden wohnen ist das Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand Kt AR, Trogen zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter Namensänderung.

Wiederannahme des ledigen Namens

Nach Auflösung einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft kann mit einer Erklärung beim Zivilstandsamt der ledige Namen wieder angenommen werden. Zuständig ist jedes Zivilstandsamt in der Schweiz. Weitere Informationen erhalten Sie unter Namenserklärung.

Ich möchte die Scheidung einreichen

Das Zivilstandsamt ist nicht zuständig. Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnsitz zuständige Gericht.  Wenn Sie ihren Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden haben, wenden Sie sich an das Kantonsgericht in Trogen. 

Ich brauche mein Scheidungsurteil

Bitten wenden Sie sich an das Gericht,  welches die Scheidung ausgesprochen hat. Falls die Scheidung im Kanton Appenzell Ausserrhoden ausgesprochen wurde, wenden Sie sich an das Kantonsgericht in Trogen.