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Verfahren

Die Bekanntgabe von Personendaten erfolgt durch Auszüge, Abschriften oder schriftliche Auskünfte (Bestätigung über Tatsachen aus den Registern). Es werden keine mündlichen oder telefonischen Auskünfte erteilt.

Gesuche um Erteilung einer Bewilligung zum Bezug von Personendaten aus den Zivilstandsregistern sind entweder direkt an das zuständige Zivilstandsamt oder an die kantonale Aufsichtsbehörde (Amt für Inneres, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand) zu richten. Merkblatt Bezug von Personendaten aus den Zivilstandsregistern (Schema) [pdf, 30 KB]. In jedem Falle hat das Gesuch folgende Angaben zu enthalten: 

  • genaue Personalien der gesuchstellenden Person (inkl. Adresse und Telefonnummer)
  • sämtliche (bereits bekannte) Personenstandsdaten über die Person(en), über welche Auskunft gewünscht wird
  • konkrete Angaben über den gewünschten Umfang der Auskunft
  • Nachweis des schutzwürdigen Interesses an der Auskunft sowie der Nachweis, dass die Beschaffung der Daten bei der/n betroffenen Person/en nicht möglich oder offensichtlich unzumutbar ist (wenn möglich belegt oder zumindest schriftlich glaubhaft dargelegt)
  • Vollmacht, sofern die Familienforschung im Auftragsverhältnis erfolgt

Die Einsichtnahme in die vor mehr als 120 Jahren eröffneten Register erfolgt im Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden. Interessenten haben vorgängig mit dem Staatsarchiv AR einen Termin zu vereinbaren.

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