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Heirat in der Schweiz

Um die Ehe in der Schweiz eingehen zu können, müssen die Brautleute die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen: 

  • Die Brautleute müssen das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein;
  • Wer eine Ehe eingehen will, hat den Nachweis zu erbringen, dass eine früherer Ehe oder eine mit einer Drittperson begründete eingetragene Partnerschaft für ungültig erklärt oder aufgelöst worden ist;
  • Zwischen den Brautleuten darf kein enges Verwandtschaftsverhältnis bestehen. Die Eheschliessung ist zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern, unabhängig davon, ob sie durch Abstammung oder durch Adoption miteinander verwandt sind, verboten.

Informationen über das weitere Vorgehen finden Sie unter Ablauf - Vorgehen - Zuständigkeiten

Wichtige Merkblätter