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Anerkennungsbestätigung

Als Nachweis über die erfolgte Anerkennung können Sie bei uns jederzeit eine Bestätigung der Kindesanerkennung bestellen, sofern die Anerkennung in unserem Zivilstandskreis stattgefunden hat. 

Wurde von Ihnen wirklich eine Anerkennungsbestätigung verlangt? In der Regel dient eine Geburtsurkunde mehr.