Anerkennung vor/nach der Geburt
Sie können Ihr Kind vor oder nach dessen Geburt anerkennen. Die Kindesanerkennung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung. Im Interesse Ihres Kindes empfiehlt es sich jedoch, die Kindesanerkennung bereits vor dessen Geburt vorzunehmen.
Heiratet die Mutter zwischen dem Zeitpunkt der Kindesanerkennung und der Geburt des Kindes einen anderen Mann, wird die Kindesanerkennung hinfällig, da der Ehemann der Mutter von Gesetzes wegen als Vater des Kindes gilt.