Nach der Anmeldung des Todesfalls macht das Zivilstandsamt folgendes:
Eintragung des Todesfalles im Personenstandsregister
Nachtrag im schweizerischen Familienausweis oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
Todesmitteilung an den schweizerischen Wohnort
Todesmitteilung an das Heimatland (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
Todesmitteilung an die Kindesschutzbehörde sofern der/die Verstorbene die elterliche Sorge ausübte
Todesmeldung an die Vertretung des Heimatstaates von Ausländern
Mitteilung an die AHV-Behörde (Zentrale Ausgleichsstelle der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ZAS))
Mitteilung an das Bundesamt für Statistik
Todesmitteilung an das Staatssekretariat für Migration (SEM), sofern der/die Verstorbene anerkannter Flüchtling, Asylbewerber/in oder vorläufig Aufgenommene/r war