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Was macht das Zivilstandsamt?

Nach der Anmeldung des Todesfalls macht das Zivilstandsamt folgendes:

  • Eintragung des Todesfalles im Personenstandsregister
  • Nachtrag im schweizerischen Familienausweis oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
  • Todesmitteilung an den schweizerischen Wohnort
  • Todesmitteilung an das Heimatland (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
  • Todesmitteilung an die Kindesschutzbehörde sofern der/die Verstorbene die elterliche Sorge ausübte
  • Todesmeldung an die Vertretung des Heimatstaates von Ausländern
  • Mitteilung an die AHV-Behörde (Zentrale Ausgleichsstelle der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ZAS))
  • Mitteilung an das Bundesamt für Statistik
  • Todesmitteilung an das Staatssekretariat für Migration (SEM), sofern der/die Verstorbene anerkann­ter Flüchtling, Asylbewerber/in oder vorläufig Aufgenommene/r war