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Was ist zu tun?

Was müssen Sie als erstes unternehmen, wenn eine Person gestorben ist?

Tod zu Hause

Stirbt eine Person zu Hause, so haben die Angehörigen umgehend einen Arzt zu benachrichtigen. Der Arzt bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden der Angehörigen aus.

Die Angehörigen haben innert zwei Tagen mit der Todesbescheinigung und unter Vorlage eines Ausweises beim Bestattungsamt der letzten Wohngemeinde des/der Verstorbenen den Tod anzumelden und die nächsten Vorkehrungen zu treffen. Das Bestattungsamt meldet den Tod weiter an das Zivilstandsamt.

Todesfall im Spital, in einem Alters- und Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung

Diese Institutionen erledigen die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt von der Institution an das zuständige Zivilstandsamt gesandt.

Die Angehörigen nehmen mit dem Bestattungsamt der letzten Wohngemeinde des/der Verstorbenen Kontakt auf, um die nächsten Vorkehrungen zu treffen.

Tod infolge eines Unfalls oder Suizids

Wenn eine Person unter aussergewöhnlichen Umständen (nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen) gestorben ist, muss umgehend die Polizei benachrichtigt werden. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt von der Polizei an das zuständige Zivilstandsamt gesandt.

Die Angehörigen nehmen mit dem Bestattungsamt der letzten Wohngemeinde des/der Verstorbenen Kontakt auf, um die nächsten Vorkehrungen zu treffen.

An welche Amtsstelle wenden Sie sich, um den Tod anzumelden?

Todesfälle sind beim Zivilstandsamt des Sterbeortes zu melden.

Melden Sie dem Bestattungsamt der letzten Wohngemeinde des/der Verstorbenen persönlich den Tod Ihrer Angehörigen/Ihres Angehörigen innert zwei Tagen. Bringen Sie Ihren gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte) mit.

Von der verstorbenen Person werden folgende Dokumente benötigt: 

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienausweis oder Familienbüchlein
  • Reisepass und Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen (über allfällige weitere Dokumente geben wir Ihnen gerne Auskunft - Kontaktformular.

Dokument

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