Nach Erhalt des Geburtsmeldeformulars erledigt das Zivilstandsamt folgendes:
Eintragung Ihres Kindes im Personenstandsregister
Nachtrag im schweizerischen Familienausweis oder Familienbüchlein
Geburtsmitteilung an den schweizerischen Wohnort der Eltern
Geburtsmitteilung an das Heimatland der Eltern (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
Geburtsmitteilung an die Kindesschutzbehörde des Wohnortes der Mutter, sofern die Eltern nicht verheiratet sind
Mitteilung an die AHV-Behörde (Zentrale Ausgleichsstelle der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ZAS))
Mitteilung an das Bundesamt für Statistik
Geburtsmitteilung an das Staatssekretariat für Migration (SEM), sofern ein Elternteil anerkannter Flüchtling, Asylbewerber oder vorläufig Aufgenommener