Was macht das Zivilstandsamt
Nach der Anerkennung macht das Zivilstandsamt folgendes:
- Eintragung der Anerkennung im Personenstandsregister
- Anerkennungsmitteilung an den schweizerischen Geburtsort des Kindes
- Anerkennungsmitteilung an den/die schweizerischen Wohnort/e von Vater und Mutter
- Anerkennungsmitteilung an die Kindesschutzbehörde am Wohnsitz der Mutter
- Anerkennungsmitteilung an das Heimatland der Eltern (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
- Anerkennungsmitteilung an die Mutter des Kindes
- Mitteilung an das Bundesamt für Statistik
- Anerkennungsmitteilung an das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie vorläufig Aufgenommenen