Was macht das Zivilstandsamt
Nach der Anmeldung des Todesfalls macht das Zivilstandsamt folgendes:
- Eintragung des Todesfalles im Personenstandsregister
- Nachtrag im schweizerischen Familienausweis oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
- Todesmitteilung an den schweizerischen Wohnort
- Todesmitteilung an das Heimatland (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
- Todesmitteilung an die Kindesschutzbehörde sofern der/die Verstorbene die elterliche Sorge ausübte
- Todesmeldung an die Vertretung des Heimatstaates von Ausländern
- Mitteilung an die AHV-Behörde (Zentrale Ausgleichsstelle der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ZAS))
- Mitteilung an das Bundesamt für Statistik
- Todesmitteilung an das Staatssekretariat für Migration (SEM), sofern der/die Verstorbene anerkannter Flüchtling, Asylbewerber/in oder vorläufig Aufgenommene/r war