FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ich benötige einen Registerauszug
Wir möchten in der Schweiz heiraten
Wir möchten im Ausland heiraten
Ich möchte ein Kind anerkennen
Ich möchte ein Kind adoptieren
Ich möchte das Schweizer Bürgerrecht erwerben
Ich muss einen Todesfall anmelden
Ich möchte meinen Namen ändern
Wiederannahme des ledigen Namens
Ich möchte die Scheidung einreichen
Ich brauche mein Scheidungsurteil
weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Website des Eidg. Amt für Zivilstandswesen
Ich benötige einen Registerauszug
(Geburts-, Todes-, Eheurkunde, Ausweis über den reg. Familienstand, Familienschein, Familienausweis, Heimatschein, Personenstandsausweis, Bescheinigung, Bestätigung, etc.)
Gehen Sie zu Bestellung von Dokumenten
Wir möchten in der Schweiz heiraten
Wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams. Bei Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Trauungsortes zuständig.
Gehen Sie zu Heirat in der Schweiz
Wir möchten im Ausland heiraten
Gehen Sie zu Heirat im Ausland
Ich möchte ein Kind anerkennen
Gehen Sie zu Vaterschaftsanerkennung
Ich möchte ein Kind adoptieren
Wenn Sie im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnhaft sind, wenden Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Herisau.
Weitere Informationen finden sich hier.
Ich möchte das Schweizer Bürgerrecht erwerben
Wenn Sie im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnhaft sind, wenden Sie sich an das Amt für Inneres, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand in Herisau.
Ich muss einen Todesfall anmelden
Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt des Sterbeortes.
Gehen Sie zu Todesfall
Ich möchte meinen Namen ändern
Für eine ordentliche Namensänderung für Personen die in Appenzell Ausserrhoden wohnen ist das Amt für Gesellschaft zuständig.
Gehen Sie zu Namensänderung
Wiederannahme des ledigen Namens
Nach Auflösung einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft kann mit einer Erklärung beim Zivilstandsamt der ledige Namen wieder angenommen werden. Zuständig ist jedes Zivilstandsamt in der Schweiz.
Gehen Sie zu Namenserklärung
Ich möchte die Scheidung einreichen
Das Zivilstandsamt ist nicht zuständig. Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnsitz zuständige Gericht. Wenn Sie ihren Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden haben, wenden Sie sich an das Kantonsgericht in Trogen.
Ich brauche mein Scheidungsurteil
Bitten wenden Sie sich an das Gericht, welches die Scheidung ausgesprochen hat.
Falls die Scheidung im Kanton Appenzell Ausserrhoden ausgesprochen wurde, wenden Sie sich an das Kantonsgericht in Trogen.