Was macht das Zivilstandsamt
- Eintragung der Eheschliessung im Personenstandsregister
- Ehemitteilung an den/die schweizerischen Wohnort/e
- Ehemitteilung an den schweizerischen Geburtsort des gemeinsamen vorehelichen Kindes
- Ehemitteilung an das Heimatland (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
- Mitteilung an die AHV-Behörde (Zentrale Ausgleichsstelle der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ZAS))
- Mitteilung an das Bundesamt für Statistik
- Ehemitteilung an das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie vorläufig Aufgenommenen