Ablauf - Vorgehen - Zuständigkeiten
Die Eheschliessung in der Schweiz erfolgt in zwei Schritten. In einem ersten Schritt wird das Ehevorbereitungsverfahren durchgeführt. Darin wird der Antrag der Brautleute geprüft. In einem zweiten Schritt folgt die Trauung, welche die Eheschliessung vollzieht.
Trauungsdatum / Trauungsort
Machen Sie sich vorgängig Gedanken wann und wo Ihre Ziviltrauung stattfinden soll.
Anschliessend empfehlen wir Ihnen, mit dem Zivilstandsamt des Trauungsortes in Kontakt zu treten um abzuklären ob der gewünschte Trauungstermin verfügbar ist und diesen zu reservieren. Die Trauung kann auf jedem beliebigen Zivilstandsamt in der Schweiz erfolgen.
Bei uns können Termine bereits sechs Monate vor dem gewünschten Heiratstermin provisorisch reserviert werden. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, damit wir den gewünschten Trauungstermin reservieren und allenfalls einen Termin für das Ehevorbereitungsverfahren vereinbaren können.
Wir bedienen Sie gerne in Deutsch. Für alle anderen Sprachen ist ein Dolmetscher nötig.
Verfahren
Vor der Ziviltrauung ist das Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen.
Fristen:
Die Trauung kann unmittelbar nach Mitteilung des Entscheids über das positive Ergebnis des Vorverfahrens stattfinden. Zu beachten ist, dass die Eheschliessung innerhalb von drei Monaten, nachdem den Verlobten der positive Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde, zu erfolgen hat. Andernfalls wäre das ganze Verfahren zu wiederholen. Darum kann der Termin für das Ehevorbereitungsverfahren z.B. nicht ein halbes Jahr vor der Trauung erfolgen.
Zuständigkeit:
Zuständig für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens ist wahlweise das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Wohnen beide Verlobte im Ausland, ist das Zivilstandsamt, das die Trauung vornehmen soll, zuständig für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens. Die Verlobten haben auch die Möglichkeit, das Gesuch um Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens durch Vermittlung der zuständigen Schweizer Vertretung einzureichen.
Dokumente:
Für das Ehevorbereitungsverfahren sind die nötigen Dokumente beizubringen.
Heirat ausserhalb unseres Zivilstandskreises
Haben Sie ein anderes Zivilstandsamt für Ihre Heirat gewählt, stellen wir Ihnen nach positivem Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens für die Heirat in einem anderen Zivilstandskreis in der Schweiz eine Trauungsermächtigung oder für die Heirat im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis aus.