Eingetragene Partnerschaft in der Schweiz
Um die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz eingehen zu können, müssen die Partner/innen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen:
- zwei Personen gleichen Geschlechts können ihre Partnerschaft eintragen lassen;
- einer der beiden Partner/innen muss die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen oder Wohnsitz in der Schweiz haben;
- beide Partnerinnen oder Partner müssen das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein;
- sie dürfen nicht bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder verheiratet sein;
- zwischen den Partner/innen darf kein enges Verwandtschaftsverhältnis bestehen. Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Halbgeschwister können keine eingetragene Partnerschaft eingehen.
Informationen über das weitere Vorgehen finden sie hier
Wichtige Merkblätter
Merkblatt über die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft