Ablauf - Vorgehen - Zuständigkeiten
Die Eintragung der Partnerschaft in der Schweiz erfolgt in zwei Schritten. In einem ersten Schritt wird das Vorverfahren durchgeführt. Darin wird der Antrag der Partner/innen geprüft. In einem zweiten Schritt folgt die Eintragung der Partnerschaft.
Datum und Ort der Eintragung
Machen Sie sich vorgängig Gedanken wann und wo Ihre Begründung der eingetragenen Partnerschaft stattfinden soll.
Anschliessend empfehlen wir Ihnen, mit dem Zivilstandsamt des gewünschten Eintragungsortes in Kontakt zu treten, um abzuklären, ob der gewünschte Termin für die Eintragung der Partnerschaft verfügbar ist und diesen zu reservieren. Die Eintragung der Partnerschaft kann auf jedem beliebigen Zivilstandsamt in der Schweiz erfolgen.
Bei uns können Termine bereits sechs Monate vor dem gewünschten Eintragungstermin provisorisch reserviert werden. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, damit wir den gewünschten Termin für die Eintragung der Partnerschaft reservieren und allenfalls einen Termin für das Vorverfahren vereinbaren können.
Wir bedienen Sie gerne in Deutsch. Für alle anderen Sprachen ist ein Dolmetscher nötig.
Verfahren
Vor der Eintragung der Partnerschaft ist das Vorverfahren durchzuführen.
Fristen:
Die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft kann unmittelbar nach Mitteilung des Entscheids über das positive Ergebnis des Vorverfahrens stattfinden. Zu beachten ist, dass die Beurkundung der Partnerschaft spätestens drei Monate, nachdem den Partner/innen der positive Abschluss des Vorbereitungsverfahrens mitgeteilt wurde, zu erfolgen hat. Andernfalls wäre das ganze Verfahren zu wiederholen. Darum kann der Termin für das Vorverfahren z.B. nicht ein halbes Jahr vor der Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft stattfinden.
Zuständigkeit:
Zuständig für die Durchführung des Vorverfahrens ist wahlweise das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnsitz einer der Partnerinnen oder eines der Partner. Wohnen beide Partner/innen im Ausland und besitzt eine oder einer von ihnen das Schweizer Bürgerrecht, ist das Zivilstandsamt, das die Eintragung vornehmen soll zuständig für die Durchführung des Vorverfahrens. Die Partner/innen haben auch die Möglichkeit, das Gesuch um Durchführung des Vorverfahrens durch Vermittlung der zuständigen Schweizer Vertretung einzureichen.
Dokumente:
Für das Vorverfahren sind die nötigen Dokumente beizubringen.
Begründung der eingetragenenn Partnerschaft ausserhalb unseres Zivilstandskreises
Haben Sie ein anderes Zivilstandsamt für Ihre Begründung der eingetragenen Partnerschaft gewählt, stellen wir Ihnen nach positivem Abschluss des Vorverfahrens für die Begründung der eingetragenen Partnerschaft in einem anderen Zivilstandskreis in der Schweiz eine Ermächtigung zur Begründung der Partnerschaft aus.